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07.11.2017

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Ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Mit dieser Rechtsprechungsänderung hat der Bundesfinanzhof die Konsequenzen aus den gesetzlichen Neuerungen im Eigenkapitalersatzrecht gezogen. Allerdings gewährten die Richter Vertrauensschutz in ihre bisherige Rechtsprechung und haben eine zeitliche Anwendungsregelung geschaffen.