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11.09.2018

Newsletter Juni 2018

Steuerinformationen für Juni 2018     Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese ungünstige Entscheidung stammt vom Bundesfinanzhof.   Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:   • Eine vom Erblasser zuvor selbst genutzte Immobilie kann erbschaftsteuerfrei vererbt werden, wenn das Familienheim vom Ehegatten weitere 10 Jahre lang bewohnt wird. Voraussetzung ist aber, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer war. Eine im Todeszeitpunkt bestehende Auflassungsvormerkung reicht nicht.   • „Privatverkäufe“ über eBay können umsatzsteuerpflichtig sein. Dabei sind die Umsätze der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist der umsatzsteuerliche Unternehmer, der die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.   • Das Bundesfinanzministerium hat zahlreiche Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer zusammengefasst und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Interessant ist vor allem die neue Sichtweise zur Einzelbewertung bei gelegentlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.   Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2018. Viel Spaß beim Lesen!




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