Aktuelles

26.06.2015

Newsletter Juli 2015


·         Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Betriebsprüfer bei elektronischen Fahrtenbüchern ganz genau hinschauen. Für die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs kommt es dabei ganz wesentlich darauf an, dass die erzeugte Datei und die Ausdrucke zweifelsfrei erkennen lassen, wann Daten erfasst wurden und ob sie nachträglich verändert wurden.

 

·         Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen, entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil. Das Bundesfinanzministerium hat nun ausführlich dargestellt, wie der Zinsvorteil ermittelt werden kann.

 

·         Erhalten Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzverlust eine Abfindung, kann diese ermäßigt besteuert werden. Dies ist auch dann möglich, wenn neben der Hauptzahlung eine in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende geringe Teilleistung hinzukommt. Die von der Finanzverwaltung auf fünf Prozent festgesetzte Geringfügigkeitsgrenze lehnte das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt aber ab.

Im untenstehenden Link finden Sie diese und weitere interessante Informationen für Juli 2015. Viel Spaß beim Lesen!