Aktuelles

07.01.2016

Newsletter Januar 2016

Steuerinformationen für Januar 2016   Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es frohe Kunde: So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres begünstigt sein kann. Ferner hat das Bundesfinanzministerium seine restriktive Sichtweise aufgegeben, wonach die Rechnung eines Schornsteinfegers aufzuteilen ist. Die Konsequenz: Leistungen eines Schornsteinfegers sind wieder voll begünstigt.